Die Landesregierung hatte den Gesetzentwurf: „Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019)“ in die Plenumssitzung im Dezember eingebracht.
Gudrun Holbe (CDU) kritisierte, dass in knapp der Hälfte aller Fusionen der im Gesetzentwurf und im Änderungsantrag enthaltenen Neugliederungen die im Leitbild genannten Mindesteinwohnerzahlen nicht eingehalten würden. Damit halte sich Rot-Rot-Grün selbst nicht an Sinn und Zweck des eigenen Leitbildes und führe es damit ad absurdum. Freiwillige Gemeindefusionen fänden die Zustimmung der CDU, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienten und vor allem rechtssicher seien. Sie fürchte, dass nach der Neugliederung Strukturen zurückblieben, die dauerhaft nicht überlebensfähig seien.
Wie auch andere Redner der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen lobte Frank Kuschel (Linke) den Entwurf des zweiten Neugliederungsgesetzes, weil viele Gemeinden diese Möglichkeit nutzten und freiwillig fusionierten. Im Gesetzentwurf seien 42 Neugliederungsmaßnahmen enthalten und keine davon stehe im Widerspruch zum Leitbild und zu den Eckwerten, wenn man beachte, dass bei einigen ein Zwischenschritt erfolge und dort eine Mehrfachneugliederung möglich sei. Wenn der Thüringer Landtag 2019 auch das dritte Gesetz noch beschließe, hätten sich damit rund 50 Prozent der Gemeinden neu geordnet.
Im Namen meiner Fraktion betonte ich, dass auch wir freiwillige Gemeindeneugliederungen unterstützen werden. Wie man am Vorhaben mit der Stadt Kaltennordheim, der Fusion mit der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön und dem damit verbundenen Wechsel des Landkreises sehe, werde die Freiwilligkeit schnell zur inhaltsleeren Phrase und hat nichts mit dem Bürgerwillen zu tun. Nach Aufforderung des Innenministeriums entschied der Kreistag Schmalkalden-Meiningen für die Fusion, den Wartburgkreis hingegen hat man nicht gefragt. Die Information der Bürger in Kaltennordheim erfolgte erst nach dem dortigen Stadtratsbeschluss, frei nach dem Motto: „Wenn keiner was gegen den Landkreiswechsel hat, weil keiner was davon weiß, dann ist das freiwillig genug“.
Ich legte die Vorgänge zu Kaltennordheim dar und kam zu dem Schluss, dass alles mit Freiwilligkeit und dem Bürgerwillen nichts zu tun hat und dass hier eine Mehrheit manipuliert wurde. Die Summe von 217 Millionen Euro, die in freiwillige Gemeindefusionen gesteckt werden sollen, sind anders viel besser investiert, zum Beispiel in die Förderung des ländlichen Raums.
Auch Dirk Adams (Grüne) betonte die Freiwilligkeit der Fusionen und die Erfolgsaussichten, lobte das gute Gesetz. Thüringen brauche neue Strukturen. Die Gemeinden wollten sich überwiegend neu gliedern und auch neu gegliedert werden. Die Gemeinden hofften geradezu darauf, zusammengehen zu können und die rot-rot-grüne Landesregierung ermögliche diese lange verwehrten Wege.
Claudia Scheerschmidt (SPD) ergänzte, dass es keine Bürgermeister in Thüringen gäbe, die sich kaufen ließen. Sie stünden für das Wohl ihrer Gemeinden.
Nach Ansicht von Jörg Kellner (CDU) sei nie die Rede davon gewesen, dass Bürgermeister gekauft worden wären. Allerdings sei bisher nicht über das Geld gesprochen worden, das auch eine Wirkung erzielt habe. Man habe erst 100 Euro Prämie pro Einwohner versprochen, da lief das etwas schleppend, dann hat man 200 Euro gegeben, dann ging es schneller. Viele Kommunen stünden finanziell mit dem Rücken an der Wand, weil sie Konsolidierungskonzepte schrieben, weil sie nicht auskömmlich finanziert würden. Man habe letztendlich trotzdem mit viel Geld den Weg geebnet und es als Druckmittel eingesetzt.
Nach der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses und einzelner Paragraphen des Gesetzentwurfes erhielt der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die Zustimmung der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen von der AfD-Fraktion und Enthaltungen durch die CDU. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.
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