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  • moeller49

Wieviel ist übrig vom Grundgesetz? Gedanken zum Jahrestag


Wir wissen: Was vom politisch-medialen Komplex besonders wortreich und salbungsvoll eine hohe Bedeutung zugewiesen bekommt, steht in Wahrheit meistens ziemlich schlecht da. Die angeblich „sichere Rente“ und der besonders „sichere Euro“ winken uns als lehrreiche Beispiele ebenso wie die oft beschworene „gelungene Integration“ im „Einwanderungsland Deutschland“ hämisch grinsend und gleichsam warnend zu.


Genauso geht es dem Grundgesetz (GG). Es wird heute in den Sonntagsreden der politisierten Kirchen genauso in den Himmel gelobt, wie von den predigenden selbsternannten „Demokraten“. Jenseits dieser Sonntagsreden ist das Grundgesetz bei diesen Schönrednern längst im Eimer gelandet, und jeder kann es sehen:


Meinungsfreiheit, eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie gab es schon vor Corona nur noch in einem vorgegebenen Korridor. Während das Totschlagen eines jungen Menschen durch einen Syrer in Sachsen-Anhalt mit einer Bewährungsstrafe faktisch sanktionslos bleibt, führt die Verwendung des Begriffs „Quotenschwarzer“ direkt in die berufliche und soziale Existenzvernichtung. Da mag es noch so sehr erkennbar sein, dass das Ganze nichts anderes als eine flapsige Bemerkung ohne böse Hintergedanken war. Die DDR lässt grüßen – ein „Honni“-Witz zur falschen Zeit hatte ähnliche Effekte.


Gleiches gilt für die richterliche Unabhängigkeit, wie der Fall des Amtsrichters aus Weimar zeigt, der die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte. Strafanzeigen aus dem Lager der Regierungskoalition, Ermittlungen und demütigende Hausdurchsuchungen waren die Folge - ein klares justizpolitisches Signal an alle Richter, die ähnliche Fälle zu entscheiden haben. Denn wer als Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird, ist in aller Regel arbeitslos.


Mit vielen Grundrechten geht man ähnlich um: Das Recht auf Ausübung des eigenen Gewerbes oder des Berufs, die Handlungsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit - all das sind wichtige Grundrechte, die geschliffen wurden, seit neuestem nur noch gegen Impfung oder anderweitige Gnadenakte verliehen werden sollen. Unser Land befindet sich seit vielen Monaten im Ausnahmezustand. Ausgangssperren, die in einem demokratischen Rechtsstaat völlig inakzeptabel sind, müssen wir seit Wochen ertragen.


Die Abschaffung dieser Grundrechte wird mit einer Virenerkrankung begründet, die für den größten Teil der Bevölkerung harmlos verläuft. Auch der durchschnittliche Querdenker hätte Verständnis dafür, wenn für die durch Corona gefährdeten immungeschwächten Personen in einem nationalen Kraftakt eine exzellente medizinische Versorgung und auch der Infektionsschutz kritische Einrichtungen sichergestellt wird. Ernstzunehmende Berichte lassen aber im Gegenteil darauf schließen, dass die vermeintliche Knappheit intensivmedizinischer Ressourcen vor allem eine Folge gesundheitspolitischer Fehlentscheidungen und schlichter Geldmacherei sind.


Unser Grundgesetz sieht unter anderem auch die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vor, auch gegen Übergriffe des Staates - also der regierenden Parteien. Warum also nicht gegen die Missachtung der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht klagen?


Ganz einfach: Zum einen findet der normale Mensch dort kaum Gehör. Nicht einmal die größte Oppositionsfraktion hat das Recht, direkt vor dem Verfassungsgericht Gesetze überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit haben faktisch nur diejenigen, die sowieso die Regierungsmacht haben oder stützen, zum Beispiel mehrheitstragende Fraktionen, die Bundesregierung und Landesregierungen.

Falls Sie sich gewundert haben, warum niemand 2015 gegen Merkels rechts- und verfassungswidrige Grenzöffnung erfolgreich klagen konnte, wissen Sie den Grund jetzt. Der normale Bürger muss nämlich bei Grundrechtsverletzungen jahrzehntelang den Weg der Gerichtsinstanzen beschreiten und dabei Unmengen an Geld aufwenden. Am Ende landet er dann mit etwas Glück doch beim Bundesverfassungsgericht. Mit viel Glück nimmt dieses dann sogar den Fall zur Entscheidung an. Aber wer entscheidet dann? Richter, die von der herrschenden politischen Mehrheit sorgfältig ausgewählt und eingesetzt wurden. Wer dabei glaubt, dass politische Loyalitäten keine Rolle spielen, der kann getrost auch noch annehmen, dass es den Osterhasen gibt. Denn abwegiger wäre das auch nicht. Das beste Beispiel ist der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, der vor seinem Wechsel an das Gericht Bundestagsabgeordneter der CDU war und sich dort z.B. für den UN-Migrationspakt aussprach. Wer erwartet von so einem Gefolgsmann Angela Merkels, dass er deren Politik für verfassungswidrig erklärt, wenn sie es ist?


Das Grundgesetz ist eine feine Sache. Jahrzehntelang wachten politisch neutrale Richter über seine Einhaltung. Diese Zeiten sind aber vorbei. Dem Missbrauch wird gerade Tür und Tor geöffnet. Dabei wird eine Besonderheit des Grundgesetzes ausgenutzt: Es ist sehr allgemein formuliert. Politische Ideologen können daher die einzelnen Regelungen beliebig aufladen und auslegen.


Ein kleines Beispiel: Der Schutz der Menschenwürde, also das vorrangigstes Prinzip des Grundgesetzes, kann in einem Sinn verstanden werden, dass man hieraus auch einen Anspruch von Frauen gegen den Staat herleitet, wirksam gegen Vergewaltigungen geschützt zu werden. Denn was greift mehr die Würde einer Frau an als so ein Akt der Gewalt? Das Gegenteil passiert heute: Die Abschiebung von Vergewaltigern mit ausländischer Staatsbürgerschaft wird mit dem Argument verhindert, dass diesen im Herkunftsland möglicherweise drakonische Strafen erwarten und sie daher zum Schutze ihrer Menschenwürde ein Bleiberecht in Deutschland erhalten müssen. Und dass man ihn aus genau dem gleichen Grund auch nicht zum Schutze von Frauen für immer wegsperren kann.


Auf diese Weise wird mittlerweile ein Großteil der zentralen Regelungen unseres Grundgesetzes umgedeutet und unterminiert. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes würden sich in ihren Gräbern umdrehen, wenn sie von diesem Umgang mit dem wichtigsten Werk ihres Lebens erfahren würden.


Wer wie wir das Grundgesetz für einen gelungenen Leitfaden des Zusammenlebens in Deutschland hält, kann sich nicht mehr auf den Schutz der Gerichte verlassen. Schon gar nicht auf den sogenannten Verfassungsschutz, der das Gegenteil dessen tut, was ein Name suggeriert. Nein, man muss selbst aktiv werden. Es ist dazu nicht notwendig, Mitglied der AfD zu werden. Aber es ist wichtig sich Gedanken zu machen und vor allem anderen dabei zu helfen, den Ängsten und Zerrbildern zu widerstehen, die der politisch-mediale Komplex geschaffen hat. Es ist wichtig, sich nicht mit der 15. Wiederauflage einer Tanzshow im Fernsehen davon ablenken zu lassen, dass dieses Land und auch sein Grundgesetz gerade den Bach runtergehen.

Denn eines ist klar: Wir sind zwar bereits viele, aber noch lange nicht genug, um die Demontage unsere Demokratie alleine aufzuhalten. Hierzu brauchen wir noch viel mehr Unterstützer.

Wir bitten Sie als Anhänger des Grundgesetzes: Helfen Sie dabei mit!


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