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  • AutorenbildStefan Möller

Es gibt keine dringenden humanitären Gründe für ein Bleiberecht illegal Eingereister

Das Thema der Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion im Landtagsplenum des Monats Mai lautete: "Der Bleiberechtserlass der Landesregierung 'Duldung aus humanitären Gründen für Opfer rassistischer und rechter Gewalt (Hasskriminalität)' im Spannungsfeld zur Bindung der Landesregierung an Recht und Gesetz".


Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller warf der rot-rot-grünen Landesregierung vor, mit diesem Bleiberechtserlass neben dem bereits stattfindenden hunderttausendfachen Asylmissbrauch weitere Möglichkeiten zu schaffen, sich einen illegalen Aufenthalt zu erschleichen und das Asylrecht zu umgehen. Rot-Rot-Grün habe die katastrophale innere Sicherheit und eine funktionsunfähige Justiz im Freistaat zu verantworten.


Er wolle die Landräte und Verwaltungen der kreisfreien Städte dazu aufrufen, diesen Erlass nicht anzuwenden, weil er nicht durchsetzbar und offenkundig rechtswidrig sei, sagte Stefan Möller am Ende seiner Rede.



Sabine Berninger (Linke) entgegnete, dass die Landesregierung mit ihrer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik rechtskonform handelte. Mit der Hetze gegen Geflüchtete werde Stimmung gegen Rot-Rot-Grün gemacht.


Christian Herrgott (CDU) äußerte, dass dieses Thema keine Aktuelle Stunde rechtfertige, sagte aber auch, dass der Bleiberechtserlass eine überflüssige Doppelung geltenden Rechts wäre, der angereichert sei mit widersinnigen Ungleichbehandlungen von Ausländern gegenüber deutschen Opfern.


Nach der Meinung von Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) erforderten zunehmende Straftaten von rechts, insbesondere gegen Geflüchtete, deutliche Signale an die Täter, dass rechte und rassistisch motivierte Gewalt gegen Asylsuchende eben nicht zur Vertreibung der hier lebenden Zuflucht suchenden Menschen führe. Sie erwarte auf Bundesebene Veränderungen im Aufenthaltsgesetz, um Opfern rechter und rassistischer Gewalt einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen.


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