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  • AutorenbildStefan Möller

Hat er's gesagt oder war's nur ein "Gedächtnisprotokoll"?


Was ProSieben in der „Doku“ „Rechts Deutsch Radikal“ gestern gezeigt hat, kann vieles sein. Ein glaubhaftes Gedächtnisprotokoll war es jedenfalls nicht.

Jeder, der versucht hat, ein längeres Gespräch aus dem Kopf ‚Wort für Wort‘ wiederherzustellen, wird dies sicherlich schnell geahnt haben. Aber was wurde uns da gestern mutmaßlich präsentiert?


Die Art und Weise, wie ProSieben vorgegangen ist, kannte die Staatssicherheit schon und wendete sie auch reichlich an, um Oppositionelle und Gegner der SED zu bekämpfen:

Es braucht eine äußerlich attraktive Frau, die man in der Hand hat, hier vermutlich, weil sie aus welchen Gründen auch immer das Bedürfnis hat, sich von ihrer bisherigen politischen Vergangenheit reinzuwaschen. Diese Frau dient als Lockvogel.


Als weiteren unbewussten Mitspieler sucht man sich jemanden mit einer gewissen Nähe zu der Gruppierung von Menschen, die man gern diffamieren und schlecht machen möchte, wofür man aber (leider, leider) keine ausreichenden Belege hat. Dieser Mitspieler sollte nach Möglichkeit die Tendenz zur Geschwätzigkeit und Enthemmung haben.


Die Aufgabe des Lockvogels ist es, erst Vertrauen zum unbewussten Mitspieler herzustellen und dann dessen Geschwätzigkeit und Enthemmung nach Kräften zu fördern. Vorhandene Eitelkeit, der Hang zur arroganten Selbstüberschätzung und reichlich alkoholische Getränke können hierbei große Dienste erweisen. Möchte man krasse Aussagen erhalten hilft es beispielsweise, diese mehrfach ähnlich vorher ins Gespräch einzubringen, damit der andere - wenn er hierfür anfällig genug ist - sich auf eine vergleichbare Ebene begibt.


Sie haben gestern solche krassen Vorlagen nicht wahrgenommen? Nun, da sind wir bei



Variante 1 - das Propaganda-Drehbuch:

Man hat aus dramaturgischen Gründen mehr oder weniger kräftig nachgeholfen und die „Nazistory“ rund gemacht, sodass sie unbedarften Zuschauern gut vermittelt werden kann.


Variante 2 - die Straftat:

§ 201 des Strafgesetzbuches regelt unter anderem:


„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt …“

Dass das Gespräch von der Truppe, die den Beitrag für ProSieben herstellte, heimlich aufgezeichnet oder abgehört (auch das ist nach § 201 StGB strafbar) wurde, halte ich persönlich für sehr hoch. Damit man sich mit der Ausstrahlung nicht zusätzlich strafbar macht, hat man bei dieser Variante ausgewählte und zum Propagandaziel „passende“ Teile des Gesprächsverlauf als Gedächtnisprotokoll verschriftlicht.


Aus meiner Sicht am wahrscheinlichsten ist eine Mischung aus den Varianten 1 und 2. Geeignete Mitschnitte werden vertextet gesendet, andere werden weggelassen. Bestimmte Aussagen werden mehr oder weniger stark aus dem Zusammenhang herausgerissen (oft geübte Praxis bei Konzernmedien) oder zum Propagandaziel passend zurechtgeschnitten wiedergegeben. Logischerweise lässt man die Passagen weg, die den Lockvogel und damit den Auftraggeber schwer belasten, z.B. provokative Vorlagen massiv menschenfeindlichen Inhalts.


Hierfür spricht zum einen, dass die besten Propagandaergebnisse erzielt werden. Zum anderen spricht auch der extrem gekünstelt wirkende unnatürliche Gesprächsverlauf des „Gedächtnisprotokolls“ dafür.


Und nicht zuletzt spricht hierfür auch, dass sich im Umgang mit der AfD aus Angst und Hass bei unseren Gegnern in Politik und Medien eine Art Vulgärmachiavellismus breitgemacht hat:


Bei der Bekämpfung der AfD ist mittlerweile fast jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel. Dass es genau darum ging, zeigen die heutigen Kommentare des politisch-medialen Komplexes.


Wer darauf reinfällt, ist selber schuld.

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