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  • AutorenbildStefan Möller

Inschallah, die Corona-Ausnahmeregel für den Ramadan ist da ...



Wie der oben stehende Screenshot zeigt, sind die für den 3. Mai vorgesehenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Gottesdienste heute plötzlich auf den morgigen Tag, den 23. April 2020, vorverlegt worden. Morgen beginnt der Ramadan.


Es ist sicher kein Zufall, dass die Lockerungen nun ausgerechnet auf dem Beginn des Ramadans vorverlegt werden. Während die Landesregierung Thüringer mit Bußgeldern abkassieren ließ, soweit diese an den österlichen Traditionen festhielten, schafft sie nun binnen kürzester Frist eine offensichtliche Ausnahme für Muslime. Dies widerspricht fundamental den Gleichbehandlungsformeln von Rot-Rot-Grün und untergräbt die Legitimation und Akzeptanz von Maßnahmen wie der gleichzeitigen Einführung einer Mundschutzpflicht.


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