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  • AutorenbildStefan Möller

Neues aus dem Landtag: Ein amöbenhaftes Staatsziel


Am vergangenen Freitag fand erneut eine Anhörung im neu gegründeten Verfassungsausschuss statt. Diesmal ging es um die Verankerung der ‚Nachhaltigkeit‘ als Staatsziel.



Die ursprüngliche sinnvolle Verwendung des Begriffs der Nachhaltigkeit kommt meines Wissens aus der deutschen Forstwirtschaft und besagt sinngemäß, dass man nicht mehr Holz schlagen darf, als nachwachsen kann. Insofern zählt dieses Konzept der Bewirtschaftung und des Umgangs mit Ressourcen sogar zur Tradition und deutschen Leitkultur, hat sogar vor über 100 Jahren ins Bürgerliche Gesetzbuch Einzug gehalten, z.B. im Rechtsgedanken der sogenannten ‚übermäßigen Fruchtziehung‘. Ist schon irgendwie toll, wie fortschrittlich unsere Altvorderen ohne Fridays for Future drauf waren.


Darum ging es CDU und der rot rot-grüne Koalition mit ihren jeweiligen Gesetzesentwürfen zur Nachhaltigkeit aber nicht. Die meisten Bürger mit grundsätzlichem politischen Sachverständnis kennen ‚Nachhaltigkeit‘ als inhaltsleere Worthülse, mit der vor allem die Argumentationslücken in der Klimaschutzpolitik weggeplaudert werden sollen, die aber je nach Belieben auch alle anderen Ideologien unterstützen können.


Interessant waren daher schon einige warnende Zuschriften zu den Gesetzesvorschlägen. Ein Staatsrechtler schrieb, dass der Begriff allein, so wie ihn die CDU verwendet, keinerlei instruktive Wirkung entfalten kann. Er nützt also nichts, er schadet auch nichts, hat damit außer der Aufblähungswirkung für Texte und Reden keine Auswirkungen und entspricht insofern ganz typisch dem weitverbreiteten oberflächlichen Politikstil der Altparteien.


Der rot-rot-grüne Gesetzesentwurf wurde hingegen konkreter gefasst und bezieht sich vor allem auf die ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Der Bauernverband erkannte offenbar trotzdem die Gefahr, die sich daraus für die Bewirtschaftung von Ressourcen des Ökosystems und damit für seine Branche ergibt. Muss im schlimmsten Fall der Traktor zukünftig einen Bogen um besonders geschützte Kräuter machen?


Einige Vertreter konservativer Institutionen wiesen in wohlgewählten und zurückhaltenden Worten darauf hin, dass sich angesichts der dürren Gesetzesbegründungen und der Grenzenlosigkeit des Begriffs der Nachhaltigkeit im modernen Altparteiensprachgebrauch verheerende Unklarheiten bei der Rechtsanwendung und im Rechtsvollzug ergeben könnten. Dass sie damit recht hatten, zeigten teilweise sehr kuriose Wortmeldungen anderer Anzuhörender:


Einer meinte, finanzielle Nachhaltigkeit gehöre dazu, der nächste will die Anti-Schuldenbremse hingegen gerade nicht zur Nachhaltigkeit zählen. Und ein Dritter meinte, wirtschaftliche Nachhaltigkeit braucht es nicht, weil jedes Unternehmen das von sich aus beherzigt. Auf meinen Einwand, dass es Hedgefonds gebe, welche mittelständische Unternehmen aufkaufen, hoch verschulden, aussaugen und so in die Insolvenz treiben, kam er etwas ins Rudern.

Uferlos weit war das Nachhaltigkeitsverständnis eines Anzuhörenden, der darunter auch Kneipen im ländlichen Raum verstehen wollte. Und irgendwie hat er damit ja sogar recht: Unter Nachhaltigkeit lässt sich alles einordnen, was man politisch will.


Deswegen taugt der Begriff in der praktischen Politik nicht und deswegen hat die AfD-Fraktion auch keinen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, obwohl wir durchaus für 'Nachhaltigkeit' stehen. Das gilt sogar für Bereiche, die die Anderen nicht im Blick haben, z.B. die nachhaltige Bevölkerungsentwicklung und Migrationspolitik.


Einen augenzwinkernden Beitrag zur Nachhaltigkeitsdebatte möchten wir aber dennoch abschließend leisten. Unseres Erachtens hat die Anhörung ergeben, dass das Wappentier der Thüringer Nachhaltigkeit entsprechend den Erwartungen der Anzuhörenden die eierlegende Wollmilchsau werden muss. Den Entwurf dazu leistete eine Künstlerin aus unserer Fraktion.

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