Am Dienstag dieser Woche führte der Verfassungsausschuss im Plenarsaal des Thüringer Landtags eine Anhörung zur sogenannten Antifaschismus-Klausel durch, die SPD, Linke und Grüne gerne in Art. 1 der Thüringer Landesverfassung aufnehmen möchten. Diese soll folgendermaßen lauten:
„Die Abwehr der Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, der Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems und rassistischer, antisemitischer oder menschenfeindlicher Aktivitäten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung aller."
Eindringliche Warnungen davor gab es bereits in den schriftlichen Stellungnahmen von Rechtsgelehrten. Zu Recht, denn hier versuchen Linke, SPD und Grüne einen Gesinnungsstaat à la DDR in die Verfassung reinzuschreiben, der all jene als ‚nationalsozialistisch und rassistisch‘ bekämpft, welche Kritik an der Transformierung Thüringens in eine multikulturelle Gesellschaft äußern. Der Mechanismus dazu sind die Worthülsen in der Klausel, die beliebig politisch genutzt werden können, um damit Gegner zu markieren und zu verfolgen.
Natürlich waren bei der heutigen Anhörung neben wenigen echten Fachleuten viele Pseudoexperten geladen, die zu den Anhängern und Profiteuren rot-rot-grüner Multikulti-Politik zählen. Darunter waren auch drei Organisationen, die vom Freistaat üppig auf Steuerzahlerkosten subventioniert werden, damit sie als sogenannte „Zivilgesellschaft“ den Widerstand gegen rot-rot-grüne Politik bekämpfen. Diese „Experten“ hatten es mir besonders angetan.
Matthias Quent vom ‚Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft‘, einer üppig mit Steuergeldern geförderten Vorfeldorganisation des rot rot-grünen Lagers, wurde von mir befragt, was er eigentlich unter ‚nationalsozialistischem Gedankengut‘ im Sinne der Klausel versteht. Er zog in diesem Zusammenhang natürlich auch die völkische Karte. Ich fragte ihn dann sinngemäß, ob ich als Vertreter des Abstammungsprinzips bei der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft, wie es bis zur Jahrtausendwende in Deutschland galt (im Wesentlichen war die Staatsbürgerschaft davon abhängig, ob die Eltern deutsche Staatsbürger sind), seiner Meinung nach auch ‚nationalsozialistisches Gedankengut‘ verfolgen würde und damit in den Anwendungsbereich der Klausel falle, also ‚abzuwehren‘ bin. Wenn ich seine Antwort richtig gedeutet habe, bin ich das zwar nicht, dafür aber trotzdem ‚Rechtsextremist‘ und ‚Verfassungsfeind‘.
Das ist insofern putzig, als wesentliche Teile der dazu wie immer schweigenden CDU noch Ende der Neunziger für den Erhalt des Abstammungsprinzips und gegen die doppelte Staatsbürgerschaft Kampagnen inszeniert hatten. Alles Rechtsextremisten also ... Wenn irgendjemand Zweifel hatte, dass allein die AfD in der Lage ist, diesen von rot-rot-grüner Seite inszenierten Kulturkampf etwas entgegenzusetzen, dann war das am Abducken der CDU wieder deutlich erkennbar.
Franz Zobel, der als Vertreter des Vereins ‚ezra - Beratung für betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen‘ anzuhören war, fragte ich, was er eigentlich unter Rassismus im Sinne der Klausel versteht. Man merkte auch hier sofort, dass Leute wie Zobel, die stets predigen, aber nie in einen echten Diskurs treten und Argumente liefern müssen, schnell ins Schwimmen geraten.
Meine Frage zielte darauf ab, ob rassistische Aktivitäten für ihn entsprechend linker und grüner Definition lediglich von der einheimischen deutschen Mehrheit gegenüber Minderheiten ausgehen können, oder ob das auch andersherum geht. Ein gutes Beispiel für letzteres stellt der im Bild beigefügte Tweet von Malcolm Ohanwe, dar, der als schwarzer Staatsfunk-Agitator den afrikanischen Schlächter Idi Amin bei der Demütigung von Weißen zeigt und dies als seinen 'feuchten Traum' bezeichnet. Üblicherweise werden Typen wie Ohanwe von Linken und Grünen dadurch vor dem Rassismusvorwurf in Schutz genommen, dass Rassismus angeblich nur von der Mehrheitsgesellschaft gegenüber Minder-heiten ausgeübt werden kann, nie andersherum.
Auch in der Anhörung wurde sinngemäß ausgeführt, dass Rassismus eine entsprechende Machtstruktur voraussetze, die in die Lage versetzt, auszugrenzen. Ich fragte daher konkreter nach, kündigte zwei Fallbeispiele an und schilderte zunächst sinngemäß den ersten Fall:
„Stellen Sie sich eine Schule in Altenburg mit klassisch deutschen Schülern vor, deren Familien seit Generationen hier leben. Jetzt kommen zwei Syrer dazu, einer davon möchte gerne in der Fußballmannschaft dieser Schule mitspielen. Dies wird ihm verweigert, weil er Syrer ist. Ist das ihrer Meinung nach rassistisch im Sinne der Klausel?“
Die Antwort war sinngemäß: „Nein, aber dass Sie von "klassisch deutschen Schülern" sprechen, finde ich schon problematisch.“ Eine Abgeordnete aus dem rot-rot-grünen Lager sekundierte prompt mit dem Zwischenruf, dass dies sogar rassistisch sei.
Wir halten also fest: Trotzt der vorhandenen (auf Mehrheit basierenden)Machtstruktur, welche die deutschen Schüler befähigt, in meinem ersten Fallbeispiel den Syrer aufgrund seiner Herkunft auszugrenzen, liegt kein Rassismus vor, während die Frage eines Oppositionspolitiker ohne jede Macht unter Verwendung des Begriffs von „klassischen deutschen Schülern“ problematisch, wenn nicht sogar rassistisch sein soll.
Was lernt man daraus? Nun, dass der Rassismusbegriff stets so ausgelegt wird, dass er sich gegen den politischen Gegner wendet. Nichts anderes haben die Vorgänger in der Linkspartei gemacht, die es sogar fertigbrachten, zu DDR-Zeiten die mörderische Mauer zum 'antifaschistischen Schutzwall' zu erklären. Denn westlich der Mauer befanden sich offensichtlich nur Nazis. Alles eine Frage der Definition.
Ahnen Sie, warum in meinem Fallbeispiel von einem Menschen aus dem extrem linken Milieu der sogenannten ‚Zivilgesellschaft‘ ein relativ eindeutiger Fall rassistischen Verhaltens für ‚nicht rassistisch‘ erklärt wurde? Nun, der Mann ahnte offensichtlich, wie mein angekündigtes zweitens Fallbeispiel aussieht. Es ist im Thüringen des Jahres 2020 gar nicht so unwahrscheinlich. Mein zweites Beispiel hätte den Fall einfach umgedreht - so wie im Tweet rechts beschrieben.
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