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  • AutorenbildStefan Möller

Thüringer Gesetz zur kostenfreien Meisterausbildung

Unsere AfD Fraktion im Thüringer Landtag hat gestern den ersten Versuch unternommen, das Thüringer Handwerk durch die Einführung einer kostenfreien Meisterausbildung zu unterstützen. Es handelt sich hierbei um ein von uns entworfenes Gesetz, mit dem die Ungleichbehandlung der Meisterausbildung gegenüber dem Studium (welches ja bekanntermaßen kostenfrei ist) zumindest in Thüringen beseitigt würde. Der positive und beabsichtigte Nebeneffekt wäre gewesen, dass man mit diesem Gesetzesentwurf auch echte Fachkräfte nach Thüringen lockt, da die Regelung auch für Gesellen gilt, die nicht in Thüringen wohnen, aber beispielsweise hier in Thüringen eine Arbeitsstelle als Meister antreten würden.Die Regelung wäre also ein echter Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels und der Unternehmensnachfolge für viele Handwerksbetriebe mit älterem Inhaber gewesen.

Wie nicht anders zu erwarten war, wurde unser Gesetzesentwurf scharf angegriffen. Vor allem wurde er als 'verfassungswidrig' und 'widerlich' bezeichnet, weil die Förderung auf Staatsbürger unseres Landes beschränkt ist. Allerdings hat es einen guten Grund, warum wir EU-Bürger und andere Ausländer von der Förderung ausgeschlossen haben. Schließlich geht der Freistaat pro Förderung mit bis zu 10.000 € in Vorkasse und muss das Geld von allen zurückfordern, die am Ende nicht entsprechend den Förderbedingungen in Thüringen ihr Arbeitsleben fünf Jahre lang fortsetzen (entweder als Unternehmer oder als angestellter Meister). Wie soll man denn als Freistaat beispielsweise von einen geförderten Bulgaren 10.000 € wieder eintreiben, wenn der das Land nach der Ausbildung mit unbekannten Aufenthalt verlassen hat?

Solche Argumente zählen für Altparteien eben nicht. Man überbietet sich lieber in einem Wettbewerb, wer die absurdesten Gegenargumente zur Ablehnung einer kostenfreien Meisterausbildung im Plenum vorträgt.


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