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  • moeller49

Update 13.01.2022: Warum Bestandspersonal wegen der "Impfpflicht" keine Panik haben muss:


Mittlerweile steht bereits bei focus.de (https://www.focus.de/gesundheit/news/pfleger-auf-jobsuche-krankenschwester-ungeimpft-sucht-job-verschaerft-die-impflicht-die-pflegekrise_id_37063001.html), dass das Bundesgesundheitsministerium gegenüber der "Tageszeitung" erklärte, bei der Nichtvorlage des Nachweises ab den 16.03.2022 bestehe keine Verpflichtung zur Freistellung des Bestandspersonals durch die Leitung.


Stattdessen liege die Entscheidung (über ein behördliches Beschäftigungsverbot und damit über eine Freistellung) beim zuständigen Gesundheitsamt, wobei auch die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigt werde. Es braucht wenig Fantasie, wie die Entscheidung in unserem überlasteten Gesundheitssystem in vielen Fällen ausfallen wird, wenn die Impfskeptiker im Personalbestand bei ihrer Entscheidung bleiben.


Drohungen, man könne am 16. März entlassen werden, wenn man nicht geimpft sei, werden also vom Bundesgesundheitsministerium laut Focus-Beitrag ad absurdum geführt.


Also nochmal: Keine Panik! Die Position der Betroffenen gegenüber den Arbeitgebern ist ziemlich stark! Aber auch Arbeitgebern nimmt diese Klarstellung eine Last von den Schultern.


Ich bleibe für Sie auch weiter am Thema dran,

Ihr Stefan Möller


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