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  • AutorenbildStefan Möller

Verhandlungstag am Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar

Heute war ich beim Verhandlungstermin am Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Verhandelt wurde unter großem öffentlichem Interesse die Klage der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, die sich u. a. gegen das Minderjährigenwahlrecht bei Kommunalwahlen richtet, welches Rot-Rot-Grün in Thüringen beschlossen hatte. Als parlamentarischer Geschäftsführer durfte ich meine Fraktion mit unserem Rechtsreferenten Ralf Hornemann und unserem Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Herrn Dr. Lipinski gemeinsam vertreten.


Es wurde ein fast fünfstündiger Verhandlungsmarathon. Neben dem Minderjährigenwahlrecht hatten wir nämlich außerdem beanstandet, dass Rot-Rot-Grün auch EU-Ausländern bei kommunalen und regionalen Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden das Stimmrecht eingeräumt hat. Und da Bodo Ramelows Regierungskoalition auch noch jedem Ausländer über 14 Jahren, also auch Asylbewerbern und selbst Personen mit Geistesstörungen das Teilnahmerecht an so genannten Einwohneranträgen zugebilligt hat, haben wir natürlich auch das mit unserem Antrag angegriffen. Denn eigentlich geht ja alle Staatsgewalt vom Volk aus.

Das Gericht hat heute sämtliche Aspekte unserer Klage intensiv mit uns und den Vertretern der Landesregierung diskutiert. Schon an dieser Stelle zeigte sich, dass die Kritik des linken Lagers, es handele sich bei unserer Klage um eine von vornherein aussichtslose Prozessiererei, falsch ist. Das Gericht sah zwar im Gegensatz zu uns offenkundig eher keine Notwendigkeit, durch Gutachten oder sonstige Erhebungen die vermeintliche Wahlmündigkeit und insbesondere auch die hierfür erforderliche Einsichtsfähigkeit von 16 bis 17-jährigen zu untersuchen. Allerdings schien es unsere Einwände dafür an anderer Stelle zumindest nachvollziehen zu können.

So hatten wir die Frage aufgeworfen, warum nach der nun von uns angegriffenen Regelung Minderjährige selbst dann das Wahlrecht haben, wenn sie aufgrund einer Geistesstörung 'unzurechnungsfähig' sind, die bei Erwachsenen zum Ausschluss von der Wahl führt.

Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Es gibt viele gute Gründe, warum wir mit der Anfechtung des Minderjährigenwahlrechts Erfolg haben sollten:


Gegen die erforderliche Wahlmündigkeit bei Minderjährigen spricht sich de facto selbst die Landesregierung aus, wenn sie an anderer Stelle konstatiert, dass die politische Bildung nicht ausreichend ausgeprägt ist und daher durch 'Demokratieerziehung' entsprechend nachgebessert werden muss (jedenfalls außerhalb der Gymnasien, an denen unter den Schülern oft ein eher linker Geist weht).


Zudem:


Wo ist die erforderliche Reife bei 16 bis 17-jährigen hin, die jugendlichen Straftätern selbst mit 18 bis 21 Jahren regelmäßig abgesprochen wird, um die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts begründen zu können?


Was ist mit dem unvergleichbar höherem Maß an Abhängigkeit Jugendlicher von Autoritätpersonen und der damit verbundenen Beeinflussbarkeit? Hier unterscheiden sich Jugendliche deutlich von selbst jüngeren Erwachsenen, die meistens einen Umgang mit Autoritäten gefunden haben (auch wo deren Reichweite endet bzw. wie man sich ihr entzieht).

Was ist mit der Tatsache, dass Jugendliche gerade im fraglichen Altersbereich 1000 andere Probleme haben (Schulabschluss, Berufswahl, erste Liebe, Verhältnis zu eigenen Eltern...), als sich mit Kommunalpolitik zu befassen?


Warum dürfen Jugendliche unter Rot Rot-Grün zwar wählen, aber selbst nicht gewählt werden?


Weil man gerne die Stimmen hätte, aber keine Konkurrenz?


Wieso wird Kommunalpolitik eigentlich von Rot-Rot-Grün so geringgeschätzt, dass man sie im Gegensatz zu Landtagswahlen oder der Bundestagswahl als Testgebiet für derartige gesellschaftspolitische Experimente missbraucht? Ist es etwa für Jugendliche einfacher, sich zwischen einem Stadionneubau und einer alternativ möglichen Senkung der Kindergartenbeiträge zu entscheiden, als sich bundespolitisch Gedanken über Auslandseinsätze zu machen?


Neben all diesen Fragen gibt es vor allem einen springenden Punkt, der gegen das Minderjährigenwahlrecht spricht: Seit den Anfängen demokratischer Mitbestimmung, beginnend schon in der Antike, ist das Wahlrecht stets an die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung gekoppelt worden. Und das ist gut so, denn echte Einsichtsfähigkeit setzt immer voraus, dass man die Last der Verantwortung bereits gespürt hat und in politische Entscheidungsfindungen einfließen lassen kann.


Welcher 16-jährige kann schon die Folgen nachvollziehen, wenn er sich für eine Umverteilungspartei wie die Linke entscheidet, die ein 'tolles solidarisches Gefühl' aus 'Mitmenschlichkeit & Toleranz' auf Kosten hart arbeitender Angestellter und Unternehmer schafft, deren Bedürfnisse sie im Gegenzug komplett ignoriert?


Auch wenn es in unserem links gewendeten Land mittlerweile üblich ist, so hat es nichts mit Demokratie oder 'Teilhabe' zu tun, wenn man die Mitbestimmung von der Verantwortung und damit von echte Einsichtsfähigkeit und Wahlmündigkeit entkoppelt. Nach meiner Überzeugung ist das Minderjährigenwahlrecht ein verfassungswidriger linker Versuch, eine leicht zu manipulierende und gezielt in Teilen zu aktivierende Wählergruppe verfügbar zu machen, die den Verlust linker politischer Mehrheiten vielleicht ein paar Jahre länger hinauszögert.

Wie plump insbesondere die Linke dabei vorgeht, zeigt das Foto eines Anschreibens, welches im Oberbürgermeisterwahlkampf von Erfurt an Jugendliche versendet wurde. Keine Partei wäre wohl auf die Idee gekommen auf eine derart dumpfe Art bei Erwachsenen um Stimmen zu buhlen. (Die Linke-Kandidatin landete übrigens trotzdem deutlich abgeschlagen hinter der AfD - obwohl Erfurt eine eher linke Einwohnerschaft hat.)


Im September werden wir sehen, wie sich der Verfassungsgerichtshof entscheidet.

PS: Und nein, die AfD hat keine Angst vor dem Wahlverhalten von Jugendlichen, wenn es nicht manipuliert wird. Schließlich haben wir hier in Thüringen bei den U18-Wahlen den zweiten Platz gemacht (übrigens hinter der CDU).




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