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  • AutorenbildStefan Möller

Werden Ostdeutsche bei Aufstiegschancen in Thüringen benachteiligt?

Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte es zu dieser Frage jede Menge Zahlenmaterial und als Antwort ein klares ‚Nein!‘ geben. Aber ist das auch so?


Fragt man die in den letzten Jahren von linker Seite massiv aufgeblähte Antidiskriminierung-Bürokratie, spielt die Benachteiligung Ostdeutscher bei Aufstiegs- und Beförderungschancen in der Arbeitswelt kaum eine Rolle. Man kümmert sich lieber um einen angeblich grassierenden Rassismus, den man freilich schon in gezielten Personenkontrollen der Polizei zu erkennen vorgibt, wenn diese sich z.B. an Brennpunkten gegen eine durch afrikanische Ethnien dominierte Dealerszene richten und logischerweise dabei Afrikaner, nicht aber europäische Muttis mit Kindern kontrolliert werden.


Merkwürdig ruhig ist es in den sogenannten Antidiskriminierungsstellen und Gleichbe-handlungsbeauftragtenbüros (Kennen Sie eigentlich einen männlichen Gleichbehandlungs-beauftragten?), wenn es darum geht, ob ostdeutsche Lebensläufe in den Führungsetagen des Freistaates Thüringen (und anderswo in Deutschland) unterrepräsentiert sind. Den Eindruck kann man im Alltag durchaus haben, egal ob es um Politik, Wissenschaft, Kultur, Verwaltung oder Wirtschaft geht.


Auch die überproportional mit Westdeutschen besetzten Gerichte lehnen die Anwendung von Antidiskriminierungs-regelungen bei der Benachteiligung Ostdeutscher ab, weil Ostdeutsche keine eigene ethnische Herkunft darstellen würden. So geschah es beispielsweise im Fall eines ostdeutschen Bewerbers, dem nach der Ablehnung seiner Bewerbung durch einen westdeutschen Arbeitgeber der Lebenslauf mit dem Vermerk „(-) OSSI“ zurückgeschickt wurde (https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/urteile/ossi-ist-keine-diskriminierung-nach-agg/2010/04/15). Wie die Reaktionen der Gerichte und der Gesellschaft ausgefallen wären, wenn ein Afrikaner betroffen gewesen wäre und auf dem Lebenslauf statt des "Ossi" das "N..."-Wort vermerkt worden wäre, kann sich jeder Bewohner dieses an Doppelstandards reichen Landes selber ausmalen.


Aber immerhin war die offenkundig überproportionale Besetzung von Chefetagen und Führungsfunktionen durch Westdeutsche in Thüringen selbst 30 Jahre nach der Wende ein Thema in der Berichterstattung (z.B. hier: https://www.mdr.de/thueringen/quote-fuer-ostdeutsche-100.html). Auch im Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 30. Juni 2017 fällt zumindest aufmerksamen Lesern auf Seite 230 auf, dass bei einer Abfrage von Diskriminierungserfahrungen wegen ethnischer Herkunft nach Lebensbereichen der größte Ausschlag im Bereich des Arbeitslebens von Ostdeutschen festgestellt wurde (fast 40 %).


Woran liegt das? Ich habe hierzu einige Thesen:


Eine davon lautet, dass westdeutsch sozialisierte Chefs bei der Auswahl von Nachwuchs-führungskräften bewusst oder unbewusst Bewerber mit ähnlicher Sozialisation (Stallgeruch) bevorzugen. Auch die Auswahlkriterien dürften eine nicht unwichtige Rolle spielen, ob Ostdeutsche überhaupt auch nur eine Chance im Auswahlverfahren haben.


Beispiel:


Wenn für eine hochrangige Führungsposition in der Verwaltung ein bestimmter Karriereweg faktisch Voraussetzung ist, können diese Voraussetzung natürlich nur Leute erbringen, denen in den neunziger Jahren entsprechende Karrieren ermöglicht wurden. Weil damals verhältnismäßig wenig Ostdeutsche darunter waren, ist die Chance auf Besetzung der Spitzenposition durch einen Ostdeutschen auch im Jahr 2020 recht gering, selbst wenn er für die Position exzellent befähigt ist. Die Benachteiligung setzt sich also fort.


Spannend ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch die Frage welche harten und weichen Auswahlkriterien, die hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Auswahlentscheidung zumindest fragwürdig sind, bei Westdeutschen tendenziell eher erfüllt werden.


Sollte man diesen Fragen also nachgehen oder lehnt man dies im 2020iger Neusprech als 'Spalterei' ab? Da mich die Regeln der politischen Korrektheit schon lange nicht mehr interessieren habe ich mich für Ersteres entschieden und als Landtagsabgeordneter eine sogenannte Kleine Anfrage an die Landesregierung auf den Weg gebracht. Dabei bin ich mir natürlich im Klaren, dass es viele Westdeutsche in Thüringer Führungspositionen gibt, die sehr wertvolle Arbeit leisten. Meine Anfrage richtet sich also keinesfalls gegen diese Leute, sondern zielt auf die Mechanismen der Besetzungspraxis, um zukünftig echte Ungleichbehandlung zu verhindern. Denn die führt zu Verbitterung, das habe ich auch bereits erleben dürfen.


Nun bin ich gespannt, wie ernst die rot-rot-grüne Landesregierung dieses Problem nimmt.


Üblicherweise trägt sie die Gleichbehandlung jeder Minderheit wie eine Monstranz vor sich her. Aber gilt dies auch, wenn die Diskriminierung die große Mehrheit im Land betrifft? Meine Erwartungshaltung ist gering: Vermutlich wird man mir Ausreden präsentieren, z.B. dass man dazu keine ausreichenden statistischen Daten vorliegen hat - 30 Jahre nach der Wende. Aber auch das wäre dann schon eine politische Ansage an die Ostdeutschen.


Hier nun meine Kleine Anfrage zum Nachlesen:




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