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  • AutorenbildStefan Möller

Zum Kampf gegen Antisemitismus gehört auch Konsequenz gegen islamistisch geprägte Zuwanderung

Zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen“ hatte die AfD-Fraktion den Alternativantrag „Antisemitismus und politischem Extremismus jeglicher Couleur entgegentreten“ gestellt.


Während sich der Antrag der Fraktionen auf die Ächtung des Antisemitismus in allen seinen Formen beschränkte, schloss der Antrag der AfD-Fraktion zusätzlich das entschiedene Vorgehen gegen jede Form des politischen Extremismus mit ein.


André Blechschmidt (Linke) berichtete aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien über die Beratungen zum Antrag „Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen“ aus dem Plenum des Monats März 2018 und die entsprechende Beschlussempfehlung.

Stefan Gruhner (CDU) fasste zusammen, dass der Kampf gegen Antisemitismus gesellschaftlicher Grundkonsens sein müsse und das Existenzrecht Israels grundsätzlich anzuerkennen sei. Zudem betonte er die gemeinschaftliche Verantwortung des Parlamentes, gegen antisemitische Erscheinungen aktiv zu werden. Er forderte eine exakte Erfassung antisemitischer Straftaten.


Nach Ansicht von Madeleine Henfling (Grüne) werde antiisraelischer Antisemitismus häufig nicht als solcher erkannt. In nicht unwesentlichen Teilen der Gesellschaft würden vermutlich die genannten Vorfälle als nicht sonderlich problematisch wahrgenommen. Die Grenze zwischen einer berechtigten Kritik und einer antisemitischen Äußerung wäre eine Grauzone, allerdings handle es sich in jedem Fall um Antisemitismus, wenn das Existenzrecht Israels bestritten werde. Der Antrag der AfD sei dagegen „unzureichend, unterkomplex, teilweise falsch und natürlich abzulehnen“.


Katharina König-Preuss (Linke) hob hervor, dass es wichtig sei, die antisemitische Motivation von Straftaten eindeutiger zu erfassen. Des Weiteren seien ein über das Landesprogramm finanziertes Monitoring zu antisemitischen Vorfällen bzw. ähnliche Projekte notwendig.

Diana Lehmann (SPD) sagte, Antisemitismus sei nicht legitim und dürfe es mit Blick auf das schwere Erbe unseres Landes auch niemals sein. Ebenso sei das Existenzrecht Israels unverhandelbar.


Es brauche eine wirksame Antisemitismusprävention in Bildungsangeboten und eine lebendige Erinnerungskultur. Dazu gehöre auch die Positionierung zu Boykottkampagnen gegenüber israelischen Waren oder Künstlerinnen und Künstlern.


Ich kritisierte, dass bei der notwendigen Debatte über diese ernste Sache ein Teil der Thüringer faktisch ausgegrenzt werde. Die Diffamierung von allem, was mit der AfD zu tun hat, sei mindestens ein wichtiges Nebenziel des Antrages von rot-rot-grün und der CDU. Deren Positionierung im Zusammenhang mit dem Antisemitismus sei widersprüchlich. Einerseits forderten diese Parteien den Kampf gegen den Antisemitismus lautstark, andererseits förderten Sie den Antisemitismus aber durch selektive Ignoranz, auch durch aktive Politik, ja sogar finanziell. Alle Warnungen vor einer islamischen, ja häufig sogar fundamental-islamistisch geprägten Zuwanderung seit Sommer 2015 würden ignoriert. Damit hätten sie eine sehr aggressive Form des Antisemitismus ins Land geholt. Beispielsweise werde die Ahmadiyya-Sekte gefördert, die ganz öffentlich ihre feindliche Haltung zu Juden zur Schau stelle. Mit den Forderungen des Alternativantrages meiner Fraktion wäre der Antisemitismus wirklich bekämpft worden, statt politische Spiegelfechtereien auszutragen.



In einer weiteren Wortmeldung kam die Linke-Abgeordnete König-Preuss zu dem Schluss: „Antisemitismus konsequent bekämpfen heißt nämlich in der Konsequenz auch, die AfD zu bekämpfen.“


Ich wies den Vorwurf von Katharina König-Preuss zurück, Vertreter der AfD bzw. der Jungen Alternative hätten das Existenzrecht Israels bestritten.



Minister Prof. Dr. Benjamin Hoff stellte klar, dass man wisse, dass Antisemitismus ein Problem darstelle, das aus der Mitte der Gesellschaft komme und kein Randphänomen sei. Judenfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit stünden offensichtlich nicht im Widerspruch zueinander, was einer Allensbach-Studie zu entnehmen sei. Er warf der AfD-Fraktion vor, den Antisemitismus für das parteipolitische Ziel der AfD zu instrumentalisieren.


In der abschließenden Abstimmung erhielt der Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen die Stimmen aus diesen Fraktionen und wurde angenommen. Der Alternativantrag der AfD-Fraktion wurde abgelehnt.

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